Mythologie · Wissenskarte

Besitzobergrenzen

Recht

Die Besitzobergrenzen ziehen die Linie zwischen straffreiem Eigenbedarf und strafbarem Übermaß. Erlaubt sind seit der Legalisierung 25 Gramm in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm am eigenen Wohnsitz. Wer diese Mengen überschreitet, rutscht je nach Ausmaß in eine Ordnungswidrigkeit oder – bei deutlich größeren Vorräten – in echtes Strafrecht. Die Staffelung soll den privaten Konsumenten schützen, ohne eine Vorratshaltung in Verkaufsdimensionen zu dulden.

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