Nicht jeder mit THC im Blut ist ein Rauschfahrer: Wer sein Medikament auf Grundlage des Verschreibungsrechts einnimmt, fällt unter eine wichtige Ausnahme. Bei bestimmungsgemäßer, ärztlich begleiteter Anwendung in stabiler Dosis darf ein Patient grundsätzlich fahren, sofern die Fahrtüchtigkeit nicht konkret beeinträchtigt ist – der starre Grenzwert greift dann nicht automatisch. Die Verantwortung verschiebt sich damit auf eine ehrliche Selbsteinschätzung und die enge Abstimmung mit dem behandelnden Arzt.
Cannabis-Patienten am Steuer
Recht
Verwandte Begriffe
- Verschreibungsrecht — Recht