Handeltreiben bezeichnet jeden auf Umsatz gerichteten Umgang mit Cannabis außerhalb der eng gesteckten legalen Wege – vom Straßenverkauf bis zum organisierten Schwarzmarkt. Anders als der bloße Besitz gilt es als Straftat und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet, deren Höhe mit Menge und Organisationsgrad steigt. Der Gesetzgeber will damit gerade jenen kommerziellen Markt trockenlegen, den die Freigabe des Eigenbedarfs eigentlich überflüssig machen sollte.
Handeltreiben
Recht