Der THC-Grenzwert beziffert, wie viel Tetrahydrocannabinol im Blut eines Fahrers höchstens sein darf – seit 2024 liegt er bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter. Er ist der juristische Versuch, eine unsichtbare Größe messbar zu machen. Sein Grundproblem liegt in der Pharmakokinetik: THC lagert sich im Körperfett ein und wird nur langsam abgebaut, sodass es noch Stunden nach dem eigentlichen Rausch nachweisbar bleibt. Der Wert trennt also nicht sauber zwischen berauscht und nüchtern, sondern markiert eine pragmatische Grenze, ab der der Gesetzgeber ein Risiko unterstellt.
THC-Grenzwert
Recht
Verwandte Begriffe
- Pharmakokinetik — Medizin