Mit dem Konsumcannabisgesetz, kurz KCanG, hat Deutschland den Umgang mit Cannabis grundlegend neu geordnet. Es erlaubt Erwachsenen den Privaten Eigenanbau einer begrenzten Zahl von Pflanzen für den Eigenbedarf. Parallel regelt es den Besitz, also welche Mengen zuhause und unterwegs straffrei mitgeführt werden dürfen. Auch der Konsum wird verortet, mit Schutzzonen etwa in der Nähe von Schulen. Wer nicht selbst anbauen will, kann sich Anbauvereinigungen anschließen, den nicht-kommerziellen Cannabis-Clubs. Um die Abgabe herum zieht das Gesetz strenge Leitplanken der Qualitätskontrolle & Jugendschutz. Und wo Grenzen überschritten werden, greifen die Straf- und Bußgeldvorschriften. So entsteht ein eng gestecktes, aber neuartiges Erlaubnis-Gerüst.
KCanG
Recht
Verwandte Begriffe
- Privater Eigenanbau — Recht
- Besitz — Recht
- Konsum — Recht
- Anbauvereinigungen — Recht
- Qualitätskontrolle & Jugendschutz — Recht
- Straf- und Bußgeldvorschriften — Recht