Mythologie · Wissenskarte

Privater Eigenanbau

Recht

Der Private Eigenanbau ist eine der sichtbarsten Neuerungen des KCanG: Erwachsene dürfen eine begrenzte Zahl von Pflanzen für den persönlichen Bedarf selbst ziehen. Damit wird ein Stück Umgebung & Setup zur Privatsache – ob auf dem Fensterbrett, im Zelt oder im Garten. Das Gesetz knüpft daran klare Bedingungen: Die Pflanzen müssen vor dem Zugriff Minderjähriger geschützt und dürfen nicht weitergegeben werden. So verbindet der Eigenanbau neue Freiheit mit persönlicher Verantwortung.

→ Auf der interaktiven Karte öffnen

Verwandte Begriffe