Innerhalb Europas steckt das EU-Recht & Schengen den engsten Rahmen für die deutsche Cannabispolitik ab. Der Schengen-Raum mit seinen offenen Grenzen bedeutet, dass ein in Deutschland legal erworbenes Produkt wenige Kilometer weiter schon strafbar sein kann – ein grenzüberschreitender Transport bleibt deshalb grundsätzlich verboten. Zugleich wacht die EU darüber, dass nationale Alleingänge den Binnenmarkt und die gemeinsamen Abkommen zur Drogenbekämpfung nicht untergraben. Deutschland bewegt sich also in einem Korsett aus Nachbarrecht und Unionsvorgaben.
EU-Recht & Schengen
Recht