Deutschlands Cannabispolitik ist kein Alleingang, sondern Teil eines weltweiten Geflechts – das Internationale Recht macht sichtbar, wie eng die Spielräume gesteckt sind. Historischer Ausgangspunkt ist das UN-Suchtstoffübereinkommen von 1961, das Cannabis streng als Betäubungsmittel einstuft und nationale Liberalisierungen bis heute unter Spannung setzt. Näher am Alltag wirkt das EU-Recht & Schengen, wo offene Grenzen auf höchst unterschiedliche nationale Rechtslagen treffen. Orientierung geben schließlich Länder-Präzedenzfälle wie Kanada, Uruguay oder einzelne US-Bundesstaaten, die eigene Wege gehen und zeigen, was möglich ist. So bewegt sich nationale Drogenpolitik stets im Rahmen dessen, was internationale Verpflichtungen und Nachbarordnungen zulassen.
Internationales Recht
Recht