Mythologie · Wissenskarte

Fürsorge- & Sicherheitspflicht

Recht

Die Fürsorge- & Sicherheitspflicht verpflichtet den Arbeitgeber, Schaden von seinen Beschäftigten und von Dritten abzuwenden. Aus ihr folgt, dass er niemanden erkennbar berauscht an gefährliche Maschinen, ans Steuer oder an sensible Aufgaben lassen darf – nicht aus Moral, sondern aus Haftung. Zugleich muss er die Privatsphäre der Beschäftigten achten und darf nicht anlasslos kontrollieren. Aus dieser Doppelbindung – schützen müssen, ohne zu überwachen – speist sich das ganze arbeitsrechtliche Spannungsfeld rund um Cannabis.

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