Was in der Freizeit erlaubt ist, endet nicht selten am Werkstor – hier vermittelt das Arbeitsrecht & Arbeitsschutz zwischen zwei berechtigten Interessen. Auf Arbeitgeberseite steht die Fürsorge- & Sicherheitspflicht, die niemanden erkennbar berauscht an Maschine, Steuer oder Skalpell lassen darf. Am strengsten greift dieser Maßstab, wo es um Sicherheitsrelevante Tätigkeiten geht, bei denen schon geringe Beeinträchtigung Menschenleben gefährdet. Entscheidend bleibt dabei die Trennung von Konsum in Arbeitszeit vs. Freizeit: Was jemand nach Feierabend tut, ist grundsätzlich Privatsache, solange die Leistung im Dienst nicht leidet. Der Maßstab ist selten der Konsum an sich, sondern die konkrete Beeinträchtigung während der Arbeit.
Arbeitsrecht & Arbeitsschutz
Recht