Der Kern fast jeder arbeitsrechtlichen Frage ist die Grenze zwischen dem Konsum während der Arbeit und dem in der Freizeit. Was jemand nach Feierabend oder am Wochenende tut, ist grundsätzlich Privatsache und dem Zugriff des Arbeitgebers entzogen. Erst wenn der Konsum in die Arbeitszeit hineinreicht oder die Leistungsfähigkeit im Dienst spürbar mindert, wird er zum legitimen Thema. Nicht der Substanzgebrauch an sich zählt also, sondern ob er die geschuldete Arbeit und die Sicherheit berührt.
Konsum in Arbeitszeit vs. Freizeit
Recht