Das UN-Suchtstoffübereinkommen von 1961 ist das völkerrechtliche Fundament, auf dem die weltweite Cannabis-Prohibition ruht. Es verpflichtet die Unterzeichnerstaaten – darunter Deutschland –, Anbau, Handel und Besitz streng zu kontrollieren, und ordnete Cannabis lange in eine der schärfsten Kategorien ein. Genau deshalb stehen nationale Legalisierungen bis heute unter Spannung: Sie müssen sich an einem Abkommen vorbeimanövrieren, das im Kern das Gegenteil verlangt. Erst jüngere Neubewertungen lockern diese starre Einordnung vorsichtig.
UN-Suchtstoffübereinkommen
Recht